• In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg erstritt Jan Meyer von SterneAdvo erneut einen Sieg gegen Kununu, ein Portal für Arbeitgeberbewertungen.

    BildHamburg, 14.08.2024 – Erneut kam es am 2. August 2024 vor dem Landgericht Hamburg zu einer spannenden Wendung im Kununu-Fall. Kununu, Deutschlands größtes Portal für Arbeitgeberbewertungen, wurde per Eilbeschluss dazu verurteilt, eine rechtswidrige Bewertung zu löschen.

    Alternativ hätte Kununu den Namen der Person herausgeben müssen, die die rechtswidrige Bewertung abgegeben hat. Kununu würde sonst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten drohen. (Az.: 324 O 305/24)

    Zuvor gab es einige Verwirrung um die Klarnamenpflicht. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte im Februar 2024 einen Beschluss erlassen, der Kununu dazu verpflichtete, Klarnamen zu nennen, wenn eine Bewertung rechtswidrig ist und vom Portal weiter veröffentlicht werden will. (Az.: 7 W 11/24)

    Zur Verwirrung kam es, als dann im April 2024 das Landgericht dem Oberlandesgericht widersprach, dem Widerspruch von Kununu stattgab und die Klarnamenpflicht in dem Fall wieder aufhob. (Az.: 7 W 11/24)

    Nun hat dasselbe Landgericht in einem erneuten Eilverfahren mit einem begründeten Beschluss im Sinne des klagenden Unternehmens entschieden. Das Landgericht hat sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts angeschlossen und sich im Grunde gegen die eigene Entscheidung vom April gestellt.

    Das Gericht erklärte, dass Kununu für die Bewertung hafte, weil das Portal seine Prüfpflichten nicht erfüllt habe. Kununu konnte nicht nachweisen, dass die Bewertung auf einem echten Geschäftskontakt basiert.

    Für mehr Informationen oder eine kostenlose Erstberatung besuchen Sie die Seite https://sterne-advo.de.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Herr Jan Meyer
    Dreischeibenhaus 1
    40211 Düsseldorf
    Deutschland

    fon ..: 0211 83 86 82 00
    web ..: https://sterne-advo.de/
    email : info@sterne-advo.de

    Über Jan Meyer und SterneAdvo

    Rechtsanwalt Jan Meyer ist Experte auf dem Gebiet der Online-Bewertungen. Als Mitinhaber der Kanzlei SterneAdvo hat er sich auf die Anfechtung unzulässiger Online-Bewertungen spezialisiert. Jan Meyer und sein Team setzen sich für den guten Ruf von Arbeitgebern ein.

    Klare Rechtsberatung und individuelle Lösungen stehen bei SterneAdvo im Mittelpunkt. So erhalten Unternehmen den Reputationsschutz, den sie brauchen. Für jeden Mandanten entwickelt die Kanzlei die passende Strategie und garantiert so besten Service und optimale Ergebnisse.

    Pressekontakt:

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    Frau Ursula Martens
    Münchener Straße 2
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    Arbeitgeber atmen auf: Rechtsanwalt Jan Meyer siegt erneut über Kununu

    auf Presseverteiler publiziert am 14. August 2024 in der Rubrik Presse - News
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