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Rechtsirrtümer können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Dennoch gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke und Irrtümer, die Käufer beachten sollten. In diesem Artikel werden die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf beleuchtet, um potenzielle Käufer vor teuren Fehlern zu warnen. Sven Schwarzat, studierter Jurist und mittlerweile Immobilieninvestor, gibt Einblicke.
1. Der Glaube, dass alle Informationen im Exposé vollständig sind
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass alle Informationen, die im Exposé einer Immobilie aufgeführt sind, vollständig und korrekt sind. Käufer gehen oft davon aus, dass sie sich auf diese Angaben verlassen können. In Wirklichkeit können wichtige Details fehlen oder ungenau sein. Es ist ratsam, zusätzliche Informationen beim zuständigen Bauamt einzuholen und eine Besichtigung der Immobilie durchzuführen. Insbesondere sollten Käufer den Zustand der Immobilie genau prüfen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
2. Die Vorstellung, dass ein mündlicher Kaufvertrag bindend ist
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein mündlicher Kaufvertrag rechtlich bindend ist. In Deutschland ist ein Immobilienkaufvertrag gemäß § 311b BGB nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Ein mündlicher Vertrag hat keine rechtlichen Folgen und kann im Streitfall nicht durchgesetzt werden. Käufer sollten immer darauf bestehen, dass der Kaufvertrag von einem Notar aufgesetzt und beurkundet wird, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
3. Die Annahme, dass die Nebenkosten im Kaufpreis enthalten sind
Viele Käufer vergessen, dass beim Immobilienkauf nicht nur der Kaufpreis an sich, sondern auch erhebliche Nebenkosten anfallen. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Nebenkosten können bis zu 10% des Kaufpreises betragen. Käufer sollten sich vorab über diese Kosten informieren und ihr Budget entsprechend planen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
4. Die Überzeugung, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass der Verkäufer für alle Mängel an der Immobilie haftet. In vielen Fällen wird im Kaufvertrag eine sogenannte „Besichtigungsklausel“ vereinbart, die den Verkäufer von der Haftung für sichtbare Mängel entbindet. Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel selbst für die Prüfung der Immobilie verantwortlich sind und eventuelle Mängel im Vertrag festhalten sollten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Fazit
Der Immobilienkauf kann eine komplexe Angelegenheit sein, die mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Käufer sollten sich über die häufigsten Rechtsirrtümer im Klaren sein und sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Information sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden und den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.
Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an (zugleich Verantwortlicher für diese Pressemitteilung):
Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
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email : info@schwarzat-capital.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf – Tipps vom Juristen Sven Schwarzat
auf Presseverteiler publiziert am 7. November 2024 in der Rubrik Presse - News
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