• Für Sonderbauten, wie Kindergärten und Kitas, Seniorenheime oder kleine Hotels und Pensionen

    BildBrandschutz ist überall ein wichtiges und lebensrettendes Thema. Bisher wurden gesetzlich lediglich die Vorschriften für den privaten Wohnbau (Heimrauchmelderpflicht) sowie für große Gewerbeobjekte, der sog. Zweckbau, mit der Pflicht zu einer Brandmeldeanlage (BMA) geregelt. Eine Grauzone bildete bisher immer der dazwischenliegende Sonderbau, wozu u.a. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Hotels bis max. 60 Betten zählen.

    Die in Deutschland geltende Norm DIN VDE V 0826-2 regelt in Sonderbauten den Schutz und die örtliche Warnung anwesender Personen durch eine Brandwarnanlage (BWA) ab der Planung, über den Aufbau bis hin zur Inbetriebnahme.

    BKH Sicherheitstechnik bietet ab sofort BWA-Lösungen für kleine Sonderbau-Objekte mit verdrahteten, funkbasierten oder Loop-Komponenten gem. DIN 0826-2 an. Die Übertragungswege der funkvernetzten Komponenten sind zudem nach DIN EN 54-25 geprüft.

    Die einzelnen Systemkomponenten einer Brandwarnanlage von BKH Sicherheitstechnik müssen nicht alle der gleichen Installationsart entsprechen: mittels Gateways können die einzelnen Funk-, Draht- oder Loop-Komponenten beliebig miteinander kombiniert werden und machen das System damit äußerst flexibel und modular erweiterbar – für beliebig viele Stockwerke, Quadratmeter oder aber auch bei eventuellen verschärften Normanforderungen.

    Mit einer funkbasierten Brandwarnanlage können auch Bestandsobjekte im Sonderbau mit wenig Aufwand nachgerüstet werden. Die DIN EN 54-25 geprüften Funk-Komponenten sorgen hierbei für höchste Sicherheit.

     

    Komponenten einer Brandwarnanlage nach DIN 0826-2

    Neben der Brandmeldezentrale können Rauch- und Wärmemelder nach DIN EN 54-7 bzw. DIN EN 54-5 und Handfeuermelder (Hausalarm) nach DIN EN 54-11 angeschlossen werden. Zur akustischen und optischen Warnung stehen entsprechende Signalgeber mit oder ohne Blitzleuchte zur Verfügung (nach DIN EN 54-3 bzw. EN 54-23).

    Weitere Informationen hierzu können auf https://avs-alarmanlagen.com/produkte/bwa-brandwarnanlage nachgelesen werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    BKH Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG
    Herr Patrick Kane
    Industriestr. 53
    67063 Ludwigshafen
    Deutschland

    fon ..: 0621 54967777
    web ..: http://www.avs-alarmanlagen.com
    email : p.kane@bkh-security.de

    BKH Sicherheitstechnik ist seit über 20 Jahren ein renommiertes Unternehmen im Bereich Sicherheitstechnik und für Alarmanlagen offizieller Distributor des italienischen Herstellers AVS Electronics.
    Das Sortiment von AVS Alarmanlagen umfasst u.a. Funk- und Hybrid-Einbruchmeldeanlagen, Vernebelungsanlagen mit Schutznebel, Bewegungsmelder in Dual-Technik, Infrarot und Mikrowelle, für den Innen- und Außenbereich sowie Magnetkontakte zur Sicherung von Fenstern und Türen. Außerdem umfasst das Portfolio auch das hocheffiziente Aerosolgerät SANY SAFE zur Raumluftdesinfektion – mit geprüfter Wirksamkeit auf das Corona-Virus.

    Neben Alarmanlagen bietet die BKH Sicherheitstechnik auch Produkte aus den Bereichen Videoüberwachung und Videosprechanlagen, Brandschutz, Funksteuertechnik und Lösungen zur Scharf-/Unscharf-Schaltung an.

    www.avs-alarmanlagen.com

    Pressekontakt:

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    Herr Patrick Kane
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    67063 Ludwigshafen

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    Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE V 0826-2

    auf Presseverteiler publiziert am 25. März 2021 in der Rubrik Presse - News
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